Fragen & Antworten

FAQ – Frequently Asked Questions: Häufige Fragen
Wir haben eine Sammlung der häufigsten Fragen an unsere Musikschule sowie kurze Antworten darauf zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder weitere Unklarheiten bestehen, zögern Sie nicht, uns jederzeit persönlich anzusprechen oder anzurufen.

Ich glaube, ich bin unmusikalisch. Kann ich trotzdem ein Instrument erlernen?
Die Überzeugung, unmusikalisch zu sein, entsteht oft durch negative Erlebnisse in der Vergangenheit. Ein unbedachter Kommentar eines Klassenkameraden oder Lehrers kann ausreichen, um das Vertrauen in die eigene Musikalität zu verlieren. Warum sind Sie jedoch trotzdem auf unserer Homepage gelandet? Vermutlich, weil Sie Musik lieben und sich wünschen, selbst musizieren zu können – und das sind die besten Indizien für Ihre Musikalität. Wir möchten Ihnen die Angst nehmen und Ihnen musikalische Erfolgserlebnisse ermöglichen – in unserem familiären Ambiente, mit persönlicher Beratung und Songs, die Sie sich wünschen.

Wie errechnet sich die Unterrichtsgebühr?
Die Unterrichtsgebühr wird als Jahresgebühr festgelegt. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt, sodass sich eine monatliche Rate ergibt. Dies erleichtert den Verwaltungsaufwand und senkt die Kosten. Daher erfolgt der Einzug auch während der Ferien, die den Schulferien des Bundeslandes NRW entsprechen. Ein Einfrieren der Zahlungen während der Ferien würde für uns einen großen administrativen Aufwand bedeuten, und die fehlenden Beträge müssten auf die restlichen Monate verteilt werden, was zu einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren führen würde.

Fallen Anmeldegebühren an?
Nein, bei uns fallen keine Anmeldegebühren an.

Wie oft findet mein Unterricht statt?
Der Unterricht findet, sofern nicht anders vereinbart, einmal wöchentlich statt. Ausgenommen sind die Schulferien und Feiertage (nach den allgemeinen Ferien/Feiertagen in NRW).

Kann ich bei Ihnen eine Vorbereitung für das Musikstudium absolvieren?
Ja, wir bieten eine umfassende Studienvorbereitung für angehende Musikstudierende an. Unser Programm bereitet Sie gezielt auf die Anforderungen eines Musikstudiums vor – von Musiktheorie und Gehörbildung bis hin zu praktischen Fertigkeiten. So können Sie optimal vorbereitet in Ihre musikalische Laufbahn starten!

Ist der Unterrichtsvertrag übertragbar?
Ja, ein begonnener Unterrichtsvertrag kann auf ein anderes Familienmitglied übertragen werden. Der Wechsel erfolgt in der Regel zum Monatsende. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit wir die notwendige Planung vornehmen können.

Kann ich/mein Kind innerhalb des bestehenden Vertrages den Tarif wechseln?
Ja, der Tarif kann zum Monatsende umgestellt werden – zum Beispiel von Gruppen- auf Einzelunterricht oder von 30 auf 45 Minuten. Bitte sprechen Sie uns auch hier rechtzeitig an, damit wir die nötige Planung vornehmen können.

Wie habe ich bei kurzfristiger Krankheit vorzugehen?
Eine kurze Krankmeldung per Anruf im Büro und/oder eine Nachricht direkt an die Lehrkraft genügt. Eine aufgrund Krankheit des Schülers entfallene Stunde verfällt und wird nicht nachgeholt.

Wie lange läuft ein Vertrag?
Die ersten vier Wochen nach Vertragsabschluss gelten als Probephase. In dieser Zeit kann der Vertrag bis zum Ende des Probemonats gekündigt werden, es fallen nur die entsprechenden Unterrichtsgebühren für diesen Monat an. Danach kann der Vertrag zum 30.04., 31.08. oder 31.12. mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich oder z. B. per E-Mail erfolgen.

Kann ich bei euch ein Instrument leihen?
Für die ersten Wochen bis zur Anschaffung eines eigenen Instruments verleihen wir, sofern verfügbar, einige Instrumente. Gerne geben wir Ihnen auch Tipps zu ansässigen Instrumentenverleihen und beraten Sie bei der Auswahl eines Instruments, das gut zum Anfänger- oder Fortgeschrittenen-Level passt und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.